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Bauleistungen nach VOB

Bei allen Leistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die -Verdingungsordnung für Bauleistungen- (VOB, Teil B). Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die Ausführung des Auftrages individuell abgesprochen. Bei Bedarf fragen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.